Einsätze des THW Hof
2008
Stauabsicherung, Unfallstellenabsicherung nach LKW Brand auf der A9, 08.09.2008
Stauabsicherung nach 2 Unfällen auf der A9. 29.08.2008
Stegbau (Brückenbau) zum Stadtfest in Schwarzenbach / Saale, 23.08.2008
Verkehrsabsicherung zur Diesel-Demo, 19.07.2008 / 09.08.2008
Stauabsicherung und Verkehrsausleitung nach PKW Unfall, 05.07.2008
Stauabsicherung und Verkehrsausleitung nach LKW Unfall, 19.06.2008
Überschwemmungen in Oberkotzau, 03.06.2008
Auspumpen eines Fabrikkellers, 11.02.2008
2007
Verkehrschaos nach 80km Ölspur auf der A9, A72, A93, 07.12.2007
Turmbau für die Forschung am Waldstein, 18.08.2007
THV Dienst nach LKW Unfall, 06.08.2007
2006
Unterstützung der Reservisten der Bundeswehr 15.08.2006
Amtshilfe für die Kripo , 25.03.2006
Schneechaos in Oberfranken, 03.03.2006
THV Dienst nach Massenkarambolage, 09.02.2006
2005
Baum droht auf Haus zu stürzen. 18.12.2005
Verkehrsunfall in Hof, 03.12.2005
Einsatz in Nordrhein-Westfalen - Ausfall der Stromversorgung durch Schneechaos, 28.11.-02.12.2005
Brand in einem Sägewerk, 13.10.2005
Abstützarbeiten nach Gasexplosion, 21.09.2005
Einsatz der Bergungstaucher, 03.01.2005
2004
Deutschland Tour 2004 durch Hof, 05.06.2004
Schneechaos in Hochfranken, 12./13.01.2004
2003
THW Hochwassereinsatz in Frankreich, 06.12.2003
Ausleuchten Kontrollstelle Loveparade am Freitag, 11.07.03
Massenkarambolage auf der A9 am Freitag, 11.04.03
Einsatzübung in der ehemaligen Deininger am Samstag, 11.01.2003
2002
Flutkatastrophe in Deutschland - August 2002
Ausleuchten einer Kontrollstelle auf der A93 am Freitag / Samstag 12./13.07.02
THV Einsatz auf den Autobahnen in Hochfranken am Freitag, 07.06.02
Einsatz der Tauchgruppe am Untreusee am Samstag, 13.04.02
Hochwasser Einsatz an der Saale am Dienstag, 26.02.02
2001
Einsturzgefahr eines Vordachs in Münchberg am Montag, 24.12.01
Schneechaos auf der A9 am Freitag-Sonntag, 21.-23.12.01
Gasexplosion in Helmbrechts am Samstag, 03.11.01
Stauabsicherung A9 am Sonntag, 16.09.01
Einsatzübung am Samstag, 15.09.01 in Hof
Stauabsicherung auf der A9 / A72 / A93
vor 2001
Einsturzgefahr eines Baumes in Hof
Hochwassereinsatz in Tschechien
Orkanschäden in Frankreich
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Grundlagen über Einsätze des THW
Bei Schadenslagen im Inland kommt das THW in der Regel auf Anforderung und als Ergänzung zu den lokal oder regional für die Schadenabwehr zuständigen Behörden zum Einsatz, insbesondere dann, wenn technisches Spezialwissen erforderlich ist oder mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muß.
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Anforderer des THW können Sie werden, wenn in Ihrem behördlichen Zuständigkeitsbereich nach einem Schadensereignis eine Gefahrenquelle zu beseitigen ist und Ihre eigenen Kräfte wegen Art oder Umfang der Aufgaben Unterstützung benötigen. Das THW unterhält für eine Vielzahl von Schadensfällen spezialisierte Einheiten, die auch überörtlich oder sogar überregional für Sie bereitstehen.

Der Weg der Anforderung ist denkbar einfach: Wenn es schnell gehen muß, alarmieren Sie den nächstgelegenen THW-Ortsverband über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle und sagen, was zu tun ist. Wir schicken dann aus dem »Technik-Baukasten« THW die erforderlichen Einsatzkräfte in den Einsatz.

Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar - einmal der nächstgelegene THW-Ortsverband mit seinen Führungskräften oder die überörtlich zuständige THW-Geschäftsstelle.

Die Kosten unseres Einsatzes rechnen wir selbst mit dem Nutznießer der Leistung oder dem Verursacher ab. Erfolgt eine THW-Anforderung im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Feuerwehr, ist für uns ein Kostenverzicht möglich.
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Fotoquelle: www.thw.de
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Der Platz des THW in der Gefahrenabwehr  
Für die tägliche Gefahrenabwehr und auch alle gar nicht alltäglichen Katastrophenfälle treffen die Länder und Kommunen Vorsorge. Nur der Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall ist dem Bund vorbehalten. Wie Länder und Kommunen für ihren Bereich, unterhält auch der Bund ein eigenes Hilfeleistungspotential. In diesem miteinander verwobenen Gefahrenabwehrsystem des Bundes und der Länder hat das THW seinen festen Platz.
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Aufgaben  
Das THW-Helferrechtsgesetz weist dem THW drei gleichwertige Aufgaben zu:
Technische Hilfe  

  • im Zivilschutz,
  • in der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland,
  • bei der Gefahrenabwehr auf Anforderung der zuständigen Stellen. (Diese Unterstützungsleistung erfolgt auf dem Wege der Amtshilfe.)
 
Fachliche Abgrenzung  
Feuerwehren und andere Organisationen verfügen über örtlich unterschiedliche Möglichkeiten. Manche große Berufsfeuerwehr etwa bewältigt mit ihren Mitteln »nebenbei« Schadenslagen, die andere Wehren auch mit Unterstützung aus Nachbarorten vor große Probleme stellen. Dementsprechend ist auch der Bedarf an Unterstützung durch das THW regional unterschiedlich. Ein typisches Arbeitsfeld des THW liegt vor, wenn mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muß oder absehbar ist, daß die Arbeit mit technischen Mitteln längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

Das THW kommt im Regelfall nicht so schnell zum Einsatzort wie etwa die Feuerwehr. Wegen seiner weitaus geringeren Einsatzhäufigkeit muß es aber auch nicht so schnell wieder für den nächsten Notfall bereitstehen wie z. B. die Feuerwehr. Genau deswegen hat das THW im Einsatz einen langen Atem. Erfahrungsgemäß übertragen Gefahrenabwehrbehörden oder andere Stellen dem THW oft fachlich oder räumlich abgeschlossene Aufgaben, die es hinsichtlich der Führung, Taktik, Technik und Logistik eigenständig löst. Dabei setzt das THW in kleineren wie in Großschadenslagen sein Potential angepaßt an die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.
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Unterstützung der Feuerwehr  

Einen Schlußstrich unter manches Konkurrenzdenken im Katastrophenschutz zu ziehen, ist eines der Ziele der Neuordnung gewesen. Strukturen und Aufgaben des THW sind nun klar. Die Feuerwehren sind und bleiben die tragende Kraft in der friedensmäßigen Gefahrenabwehr in Deutschland. Das THW kann in diesem Aufgabenbereich nur ergänzend auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Dies ist der Fall, wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden. Überall dort, wo Menschen sich um ein gutes Verhältnis miteinander bemühen, funktioniert das auch.

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Wer führt den Einsatz  
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge.

Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen. Das THW ist gut darauf vorbereitet, sein Einsatzpotential optimal einzusetzen - sowohl in weniger spektakulären Fällen als auch bei Großschadenslagen. Die THW-Einheiten werden immer angepaßt an die Führungsstruktur der zuständigen Behörde oder Stelle geführt und eingesetzt.

In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW auch eine eigene Führungsstelle einrichtet (z. B. bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Verbindungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten nimmt das THW nach Auftragsvorgabe in eigener Verantwortlichkeit wahr.

Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert ggf. überörtliche Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltungen bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als regionaler Ebene der Behörde THW anfordern.
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Grundsätze für den Einsatz des THW  

Für die Führung des THW im Einsatz sind folgende Grundsätze von besonderer Bedeutung:

Immer dann,

  • wenn ein Bedarfsträger das THW anfordert/einsetzt,
  • dieser Bedarfsträger über eine taktische Führungsstruktur verfügt,
  • wird das THW unterstellt und ordnet sich grundsätzlich mit seinen Einheiten/ Teileinheiten in die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.
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Inhalte zum Teil aus der Homepage der Bundesanstalt THW http://www.thw.de